Dienstag, 11. September 2012

Das Urteil des BVerfG – Und wie man damit umgehen sollte

Morgen um diese Zeit werden wir schlauer sein, denn dann werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ESM kennen. Ich vermute, dass Andreas Voßkuhle und seine Mitstreiter harte Worte finden werden und Auflagen für zukünftige Entscheidungen formulieren, den ESM an sich allerdings nicht in Frage stellen werden. Die Börse dürfte sich freuen – entgegen dem, was geschrieben wird, glaube ich nicht, dass die Entscheidung komplett eingepreist ist. Aber das ist nur eine Randnotiz. Die wichtige Frage ist, was das politisch heißt.

Zunächst lässt sich konstatieren: Mit der Kombination aus ESM und der Entscheidung der EZB, im Zweifel Anleihen in unbegrenztem Ausmaß aufzukaufen, hat die Eurozone zum größtmöglichen Schlag ausgeholt. Eine weitere Eskalation führt zwangsläufig in den Zusammenbruch der Eurozone in der bekannten Form, weil es keine weiteren Waffen mehr im Arsenal gibt. Dieses Szenario zu vermeiden hat Europa allerdings selbst in der Hand, und zwar in dem die unter Druck geratenen Länder die notwendigen Strukturreformen und die geplante Haushaltskonsolidierung weiter vorantreiben. ESM und EZB-Anleihenkäufe lösen kein Problem, sondern sie verschaffen nur Luft auf dem Weg zur Erneuerung. Es gibt also keinen Grund sich zurückzulehnen. 

Meine Wahrnehmung ist allerdings, dass diese Gefahr nicht besteht. So hat Portugal etwa zwei Tage nach der Ankündigung der EZB ein weiteres hartes Sparprogramm verkündet und auch Mario Monti, italienischer Ministerpräsident, stellte nach der Entscheidung fest, dass diese nur zum Erfolg führt, wenn die Krisenstaaten ihre Hausaufgaben machen. Die Gefahr eines „moral hazard“, in Deutschland diskutiert unter der Hypothese, die Südländer hätten nun den Freibrief uns auszuplündern, sehe ich derzeit nicht. Im Gegenteil: Derzeit sehe ich in den südlichen Ländern eher die Erkenntnis, dass Politik sich ändern muss, während in Deutschland gerne auf andere gezeigt wird, ohne dass man aber selbst etwas zu ändern bereit ist, wie man an den Debatten um das Betreuungsgeld oder die Zuschussrente sieht. 

Innenpolitisch geht es in erster Linie um die Frage des Vertrauens in die demokratischen Institutionen. Unfraglich haben die Bundesregierung und auch der Bundestag kein allzu gutes Bild abgegeben auf dem Weg zu den Rettungsschirmen EFSF und ESM. Das ist zu diskutieren – und zu ändern. Mehr Transparenz, mehr Zeit für die Diskussion, mehr Erklärung dessen, was man tut – all das tut Not. Und an dieser Stelle kann vor allem die Klage von Mehr Demokratie e.V. ein positiver Impuls ausgehen. 

Was mir allerdings Angst macht, ist die absehbare Reaktion von Seiten vieler ESM-Gegner. Schon jetzt ist in vielen Foren, auf Twitter und bei Facebook zu beobachten, dass man sich auf eine Enttäuschung vorbereitet. Immer wieder wird daher unter viel Applaus dem Verfassungsgericht wahlweise Käuflichkeit oder Feigheit unterstellt. Denn, das wird auch deutlich, an der eigenen Interpretation der Umstände gibt es keine Zweifel. Das allerdings ist demokratiegefährdend. Umso mehr, wenn solcherlei Einlassungen aus der Mitte der Gesellschaft kommen. So sehr man unterschiedlicher Meinung sein kann, ist es Teil des demokratischen Grundkonsenses, dass man spätestens die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes dann auch akzeptiert. Denn über diesem gibt es keine Instanz mehr. Insofern ist es legitim, Kritik auch an der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu formulieren, wenn man anderer Meinung ist. Seine Legitimation darf allerdings kein überzeugter Demokrat in Frage stellen. Ich selbst werde mich an diese Maßgabe natürlich halten, sollte es anders kommen, als ich oben skizziert habe. Und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass dies auch für möglichst viele Protagonisten der anderen Seite gilt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen