Sonntag, 11. März 2012

Auf zu neuen Ufern...

Nach dann knapp viereinhalb Jahren habe ich mich entschieden, zum 30.6.2012 die Otto Group zu verlassen und ab dem 1.7. zu neuen Ufern, oder besser gesagt: ins Abenteuer Selbständigkeit aufzubrechen. Obwohl schon erste Konturen erkennbar sind, bin ich noch weit davon weg, sagen zu können, wie genau das dann aussehen wird. An Ideen und Projekten mangelt es nicht, aber der Weg zur Umsetzung ist eben noch weit. Ich freue mich darauf, diesen auf mich zu nehmen - und dachte mir, dass es vielleicht den einen oder anderen interessieren könnte, mit welchen Gedanken und Herausforderungen man sich als Gründer im allgemeinen und  im besonderen auseinanderzusetzen hat. Daher habe ich mich entschieden, den Prozess in einem gewissen Rahmen hier in meinem Blog zu begleiten und zu kommentieren. Egal ob es darum geht, einen Business Plan zu kalkulieren und zu schreiben, Gründungszuschuss oder Gründerkredit zu beantragen, Finanzierung und Logistik sicherzustellen oder Marketing und Vertrieb aufzusetzen - all diese Fragen stehen in den kommenden Monaten an und sind nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Ich freue mich auf die Zeit. Und habe gleichzeitig ordentlich Respekt. Aber vielleicht ist das ja sogar eine ganz fruchtbare Mischung, um mittelfristig erfolgreich zu sein...

Die erste Etappe auf dem Weg zur Gründung ist in meinem Fall die über das Arbeitsamt. Um das Konzept, auf dem ich derzeit gemeinsam mit einigen anderen Menschen herumdenke, in die Realität umsetzen zu können und ein wenig Planungssicherheit zu gewinnen, möchte ich den staatlichen Gründungszuschuss beantragen. Die Rechtsgrundlage für diesen ist erst vor kurzem verändert worden, was wohl sowohl bei den entsprechenden staatlichen Stellen als auch bei vielen Gründern zu einer gewissen Unsicherheit geführt hat, die derzeit noch anzuhalten scheint. Der Prozess wird also spannend. Aber das ist derzeit noch gar nicht mein Thema. Viel mehr merke ich schon, dass der Schritt zuvor durchaus auch einen nicht zu unterschätzenden Grad an Aufmerksamkeit benötigt. Konkret gemeint ist der Umgang mit der Arbeitsagentur bezüglich Arbeitssuchenden- und Arbeitslosmeldung. Das ist notwendig, weil die Beantragung des Gründungszuschusses leider an eine vorige Arbeitslosigkeit geknüpft ist und man diesen somit erst am ersten Tag als Arbeitsloser beantragen kann. Ich verstehe die Idee dahinter, frage mich aber doch, ob es da nicht auch andere Möglichkeiten gäbe. Nunja...

Dasselbe gilt auch für den Prozess bis dahin. Alleine schon die Unterschiede bei den Fristigkeiten zur Arbeitssuchend- und der Arbeitslosmeldung ergeben sich nicht intuitiv. Ich gehe davon aus, dass ich mit Juristendeutsch einigermaßen gut umgehen kann, aber auch dann muss man schon ganz schön Zeit investieren, um sicherzugehen, dass man alle Vorgaben entsprechend einhält. Wer nicht perfekt deutsch spricht oder zumindest nicht im Umgang mit entsprechend umfangreichen Schriftstücken geschult ist, kann da schon einmal verloren gehen. Im Denken, dass es nicht schaden kann, sich möglichst früh um die Themen zu kümmern, habe ich mich dann schon weit vor Ende der entsprechenden Frist (spätestens drei Monate vor Eintritt einer Arbeitslosigkeit) telefonisch arbeitssuchend gemeldet (hier findet man die bundeseinheitliche Servicenummer) und wurde dort auch absolut zuvorkommend behandelt. Meinem Wunsch auf einen kurzfristigen Termin bei meinem Sachbearbeiter in der zuständigen Arbeitsagentur wurde unbürokratisch entsprochen, als Reaktion auf eine Frage, die die Dame mir nicht beantworten konnte, wurde mir sofort ein Rückruf der zuständigen Abteilung zugesagt, der dann auch drei Tage später erfolgte. Das entsprechende Infomaterial ist inzwischen auch eingetroffen und ich habe jetzt zum ersten Mal in meinem Leben eine offizielle Kundennummer bei der Arbeitsagentur.

Bis dahin alles bestens. Was sich schon erahnen lässt: Flexibilität ist nicht unbedingt das, womit man im Umgang mit der Behörde rechnen sollte, schon alleine, weil es dann mit der Rechtssicherheit schwierig wird. Den telefonisch abgesprochenen Termin kann ich aufgrund eines geschäftlichen Termins (ja, ich arbeite noch... total verrückt) nun leider nicht einhalten und dachte, ich melde mich auf dem selben Weg unter derselben Nummer und verschiebe den. Nichts da. Absagen kann man ihn zwar, einen neuen Termin bekommt man aber erst, wenn man schriftlich eine Begründung für die Absage eingereicht hat. Denn, das geht aus dem Infomaterial hervor, es handelt sich bei dem Termin um eine "Einladung nach § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 38 Abs. 3 SGB III". Was auch immer das heißen mag. Sollte man diese Begründung nicht zeitnah liefern, werde man "die Dienstleistungen der Agentur für Arbeit nicht weiter in Anspruchen nehmen" können. Was das in der Konsequenz heißt, bleibt leider auch unklar.

Ich hab meinen Grund natürlich zeitnah schriftlich mitgeteilt und warte jetzt auf einen neuen Termin. Fortsetzung folgt... bei Gelegenheit an dieser Stelle.

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