Die AfD kommt am Wochenende zum Programmparteitag zusammen. Dort steht unter anderem die Religionsfreiheit, insbesondere für Menschen muslimischen Glaubens zur Debatte. Schlimm genug, dass eine Partei, die inzwischen in zahlreichen Parlamenten vertreten ist, so offensichtlich die Axt an ein Grundrecht legt. Wer nun aber glaubt, das wäre der einzige Anschlag dieser Art, der irrt. Zeit für eine Bestandsaufnahme.
Die AfD stellt Artikel 1 des Grundgesetzes - "Die Würde des Menschen ist unantastbar", immerhin ein unveränderlicher Grundsatz - in Frage. Und zwar mit der von zahlreichen Spitzenpolitikern geäußerten Forderung, auf Flüchtlinge an deutschen Grenzen zu schießen. Das betrifft dann auch gleich Artikel 2 des Grundgesetzes - das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die geplante Diskriminierung von Muslimen betrifft nicht nur Artikel 4 des Grundgesetzes (Freiheit der Religionsausübung), sondern in der Durchsetzung dann auch Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz).
Auch mit Artikel 5 des Grundgesetzes - Pressefreiheit - hat die AfD so ihre Probleme. Nicht nur, dass die Junge Alternative versuchte, die Presseberichterstattung durch Knebelverträge zu beeinflussen und unliebsame Journalisten durch die AfD von Parteitagen ausgeschlossen wurden. Auch die Kunstfreiheit - Artikel 5, Absatz 3 des Grungesetzes - steht unter Beschuss, wie der an den Stimmen der demokratischen Parteien in der Hamburger Bürgerschaft gescheiterte Versuch, den Auftritt einer unliebsamen Band auf dem Hamburger Hafengeburtstag zu verbieten, dokumentiert. Erdogan lässt grüßen.
Artikel 10 des Grundgesetzes schreibt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis fest - ein Grundrecht, das gerade wieder vom Bundesverfassungsgericht gestärkt wurde, das auf Klage der Liberalen Baum und Hirsch das BKA-Gesetz kassierte (und dasselbe mit der Vorratsdatenspeicherung zum wiederholten Mal tun wird). Die AfD ficht das nicht an, fordert sie doch genau diese Vorratsdatenspeicherung unter dem schönen Schlagwort "Datenschutz darf kein Täterschutz sein". Den Diktatoren dieser Welt gefällt das.
Artikel 12 des Grundgesetzes - die Berufsfreiheit - scheint ebenso wenig unantastbar, wenn der 2015 ins AfD-Schiedsgericht gewählte Alexander Heumann erklärt, er betrachte es mit Sorge, wenn Muslime in Deutschland für die öffentliche Sicherheit zuständig seien, etwa als Polizisten.
Auch Artikel 16a des Grundgesetzes - das Recht auf Asyl - wird in Frage gestellt. Frauke Petry, die Parteichefin, forderte vor einiger Zeit dessen Aussetzung. Das mag sich nicht so dramatisch anhören. Aber man stelle sich nur vor, was es hieße, wenn Pressefreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit einfach für eine gewisse Zeit ausgesetzt würden.
Was wird als nächstes unter Beschuss genommen? Die Versammlungsfreiheit? Die Unverletztlichkeit der Wohnung? Es ist nur eine Frage der Zeit. Dass die AfD vor diesem Hintergrund immer noch nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, muss als brutale Fehleinschätzung interpretiert werden, deren Korrektur hoffentlich nach dem Parteitag erfolgt.